Vorsätzliche Wählertäuschung der CSU

09. März 2020

OB Hammer hat in der Podiumsdiskussion am 4.3. erklärt, seine Kandidatur auf Platz 1 der CSU-Stadtratsliste sei keineswegs mit der Absicht verbunden, im Falle seiner Abwahl als OB sein Stadtratsmandat auch anzunehmen. Vielmehr betonte er ausdrücklich, er habe sich nur deshalb für eine Kandidatur auf der Liste entschieden, um "vernünftige Mehrheitsverhältnisse" für die CSU zu erreichen (so wörtlich zitiert aus der FLZ vom 6.3.20).

Da stellt sich doch die Frage, ob hier nicht ein Fall von vorsätzlicher Wählertäuschung auf seiten der CSU vorliegt: Mit dem Namen Christoph Hammer auf Platz 1 sollen lediglich möglichst viele Stimmen von Wählerinnen und Wählern eingesammelt werden, die die CSU damit ganz offensichtlich für dumm verkaufen will. Dem noch amtierenden OB ist jedenfalls zu danken, dass er die wahren Absichten, die er und seine Partei verfolgen, schon vor der Wahl offenlegt.

Aber demokratisch ist so ein Vorgehen beim besten Willen nicht. Wer für ein Mandat kandidiert, zumal auf dem Spitzenplatz seiner Partei, der muss dies doch mit der festen Absicht tun, es im Fall seiner Wahl auch anzunehmen. Alles andere ist Wählertäuschung!

Ähnliches gilt für die Kandidatur von Manfred Scholl auf dem aussichtsreichen Platz 5 der CSU-Stadtratsliste, denn es stellt sich die Frage, ob er sein Mandat ausreichend wahrnehmen kann. Wir alle wissen um seine verantwortungsvolle Tätigkeit in Berlin. Diese hat allerdings dazu geführt, dass er von Juli bis Dezember 2019 nur an zwei von sieben Stadtratssitzungen teilnehmen konnte. Die Teilnahme an Sitzungen ist aber nach § 48 der Gemeindeordnung Pflicht der Gemeinderatsmitglieder.

Die Wählerinnen und Wähler sollten daraus am 15. März die richtigen Konsequenzen ziehen!

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